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kommende Veranstaltungen:

Tag des offenen Unterrichts

Tag des offenen Unterrichts 2025 

Ort: Freiberg-Kolleg 
Zeit: 28. März 2025, 9 - 14 Uhr 
Entdecke die Möglichkeiten der Erwachsenenbildung bei unserem Tag des offenen Unterrichts! Erleben  den Unterricht live und nimm an Führungen durch unsere Schule teil. Ob Du dich beruflich neu orientieren, dich auf ein späteres Studium vorbereiten willst oder einfach wieder Lust aufs Lernen hast– bei uns bist Du genau richtig.

Warum Freiberg-Kolleg?

Du fragst Dich, warum Du Dein Abi am Freiberg-Kolleg machen sollst? Wir geben Dir gute Gründe:

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Die Ausbildung ist vollständig gebührenfrei und wird vom Staat gefördert

Im Gegensatz zu vielen privaten Bildungsträgern wird bei der Ausbildung am Freiberg-Kolleg kein Schulgeld erhoben. Auch Lehrmittel, die sonst schnell recht teuer werden können, wie elektronische Wörterbücher und Taschenrechner werden von der Schule gestellt. 
Somit bleibt dir mehr vom BAföG, das du als Schüler unserer Schule beantragen kannst.

Bei uns kann man sein Abitur nachholen, wenn man bereits berufstätig war oder die reguläre Schullaufbahn aus anderen Gründen mindstens zwei Jahre zurückliegt. Unsere Schüler müssen also mindestens 18 Jahre alt sein. Unsere Schule gehört also zum so genannten 2. Bildungsweg. Was das genau ist, zeigt Dir dieses Video.

Prinzipiell: ja. Das Ergebnis ist immer ein Abitur. Aber: An der FOS musst du dich auf eine Fachrichtung festlegen. Das musst du bei uns nicht. Mit unserem Abitur steht dir jeder Studiengang offen.  Das Abendgymnasium richtet sich vor allem an Berufstätige, die Ihr Abitur nach der eigentlichen Arbeit nachholen wollen. Entsprechend beginnt der Unterricht erst in den Abendstunden. Am Freiberg-Kolleg hast du Vollzeitunterricht von 8:00 Uhr- 15:00 Uhr und musst nebenher nicht arbeiten (Nebenjobs sind aber möglich).

Weil wir eine staatliche Schule sind. Anders als bei privaten Bildungsträgern werden unsere Lehrer vom Freistaat Sachsen bezahlt und die Ausstattung der Schule vom Landkreis Mittelsachsen getragen. Es fallen also keine Gebühren an. Nicht jetzt und auch nicht in Zukunft!

Selbstverdständlich! Es gelten die gleichen Ferienregelungen wie für alle anderen staatlichen Schulen in Sachsen.

Das ist gesetzlich so geregelt. Um in die gymnasiale Oberstufe aufgenommen zu werden, benötigst du eine erfolgreich abgeschlossene 10. Klasse des Gymnasiums. Die 10. Klasse der Oberschule erfüllt diese Bedingung nicht. Diese Regelung gilt für alle Kollegs, Abendgymnasien, Fachoberschulen und natürlich auch für private Bildungsträger. Nur wenn du bereits am Gymnasium warst und dort nach der 10. Klasse abgegangen bist oder die Einführungsphase einer anderen Schule des 2. Bildungsweges abgeschlossen hast, darfst du direkt in der 11. Klasse einsteigen.

Na klar. Du kannst von jedem anderen Kolleg, Abendgymnasium, und jeder Fachoberschule zu uns wechseln. Dabei spielt es keine Rolle, ob deine bisherige Schule privat oder staatlich ist. Wenn du von einem privaten Bildungsträger zu uns wechselst, kannst du noch richtig Geld sparen! 
Der Wechsel vom Regelgymnasium ist im Normalfall nicht möglich.

Natürlich! Wir haben sogar spezielle Kurse, die Bewerber mit Migrationshintergrund auf das Abitur vorbereiten. Die Ausbildung dauert möglicherweise ein Jahr länger. Dafür erhältst du zusätzlich intensiven Deutsch-Unterricht und lernst die ersten beiden Jahre zusammen mit anderen ausländischen Schülern. Unsere Lehrer sind speziell für den Unterricht in Migrantenklassen ausgebildet.

Nein. Die Ausbildung am Freiberg-Kolleg ist auf das Erreichen des Abiturs ausgerichtet. Wir bieten also keine Sprachkurse an und stellen auch keine Zertifikate für Spracherwerwerb aus.

* 18 Jahre Mindestalter
* mindestens ein Hauptschulabschluss (oder vergleichbar)
* Nachweis über eine zweijährige geregelte Tätigkeit. Es werden auch Arbeitslosigkeit,      Mutterschutz, FSJ, FÖJ, BFD o.ä. anerkannt
* ausländische Bewerber: zusätzlich Sprachzertifikat mindestens B1

Ja. Der zweite Bildungsweg kennt keine Altersgrenze nach oben. Unsere ältesten Absolventen waren bereits über 50, als sie ihr Abiturzeugnis erhielten. Das einzige Problem ist die Förderung durch BAföG. Hier ist neuerdings eine Altersgrenze von 45 Jahren angesetzt. Eine Rückfrage beim BAföG-Amt kann aber klären, ob es individuelle Lösungen für dich gibt.